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Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Seitdem erreichen uns regelmäßig Fragen wie: „Betrifft mich das?" und „Was muss ich jetzt tun?" Die kurze Antwort: Es betrifft mehr Unternehmen, als viele denken — und selbst wer nicht verpflichtet ist, profitiert davon, das Thema ernst zu nehmen.
Was das BFSG regelt
Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie (den European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass Menschen mit Einschränkungen sie ohne fremde Hilfe nutzen können. Für Websites heißt das unter anderem: ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, verständliche Struktur, Alternativtexte für Bilder und Formulare, die Fehler klar benennen.
Als technischer Maßstab dient die europäische Norm EN 301 549, die sich auf die international etablierten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) stützt — in der Praxis meist auf die Stufe AA.
Wer betroffen ist
Verpflichtet sind Unternehmen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher anbieten — vereinfacht: Wer über seine Website etwas verkauft, Termine bucht oder Verträge anbahnt, fällt schnell in den Anwendungsbereich. Das trifft viele klassische Mittelständler:
- Praxen und Dienstleister mit Online-Terminbuchung
- Händler mit Shop oder Bestellfunktion
- Handwerksbetriebe mit Angebots- oder Buchungsformularen
- Gastronomie mit Online-Reservierung
Eine wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten — also weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz — sind von der Dienstleistungspflicht ausgenommen. Reine Image-Websites ohne Buchungs- oder Bestellfunktion sind ebenfalls in der Regel nicht erfasst.
Ob Ihr konkreter Fall unter das Gesetz fällt, ist am Ende eine rechtliche Frage — im Zweifel gehört sie zu Ihrem Anwalt. Was wir beurteilen können, ist die technische Seite: ob Ihre Website die Anforderungen erfüllt und was fehlt.
Warum sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht lohnt
Wir bauen barrierefreie Websites nicht, weil ein Gesetz es verlangt, sondern weil sie schlicht bessere Websites sind:
- Mehr erreichbare Kunden. In Deutschland leben Millionen Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen — dazu kommt eine alternde Kundschaft, die von guten Kontrasten und klarer Bedienung genauso profitiert.
- Besseres Google-Ranking. Vieles, was Barrierefreiheit verlangt — saubere Überschriften-Struktur, Alternativtexte, schnelle Ladezeiten — ist zugleich solides technisches SEO.
- Weniger Absprünge. Formulare, die Fehler verständlich erklären, und Buttons, die man treffen kann, erhöhen die Abschlussquote für alle Besucher.
- Zukunftssicherheit. Wer heute sauber baut, muss morgen nicht teuer nachrüsten.
Woran Sie schnell erkennen, ob Ihre Website Nachholbedarf hat
Ein paar einfache Selbsttests, ganz ohne Werkzeuge:
- Tastatur-Test: Legen Sie die Maus weg. Kommen Sie mit der Tab-Taste durch Menü, Formulare und Buttons — und sehen Sie immer, wo Sie gerade sind?
- Kontrast-Test: Können Sie hellgraue Texte auch bei Sonneneinstrahlung auf dem Handy lesen?
- Zoom-Test: Vergrößern Sie die Seite auf 200 %. Bleibt alles lesbar und bedienbar, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden?
- Formular-Test: Schicken Sie ein Formular bewusst leer ab. Erklärt die Seite verständlich, was fehlt — oder passiert einfach nichts?
Wenn einer dieser Tests scheitert, scheitern echte Besucher daran täglich.
Unser Ansatz
Barrierefreiheit ist bei uns kein Aufpreis-Extra, sondern Teil des Fundaments: ausreichende Kontraste im Farbsystem, Tastatur-Bedienbarkeit, saubere Semantik, verständliche Formularfehler und Rücksicht auf Nutzer, die reduzierte Animationen bevorzugen. Das gilt für jede Website, die wir bauen — unabhängig davon, ob das BFSG sie vorschreibt.
Sie sind unsicher, wo Ihre Website steht? Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam drauf — verständlich erklärt, ohne Fachchinesisch und ohne Panikmache.